158 I 82. VFA ’15
A
uktionsbedingungen
R
eitpferde
A) Kommissionsgeschäft
Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH,
Grafenhorststraße 5, 49377 Vechta ist Veranstal-
ter der Auktion und verkauft unter der Leitung des
Auktionators die im Katalog aufgeführten Pferde
in eigenem Namen und für Rechnung der Aus-
steller (Kommissionsgeschäft).
Erfüllungsort und Gerichtsstand: 49377 Vechta
B) Versteigerung
1) Die Auktion findet im Wege einer öffentlichen
Versteigerung durch einen öffentlich bestellten
und vereidigten Versteigerer statt. Eintrittskarten
sind für jeden käuflich zu erwerben. Die Pferde
werden als gebrauchte Sachen im Sinne des Ge-
setzes verkauft. Die Vorschriften des Ver-
brauchsgüterkaufs (§ 474 ff BGB) finden keine
Anwendung. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in
Euro. Es werden nur Mehrgebote von mindestens
300,00 Euro angenommen.
2) Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschla-
ges entstehen, kann das Angebot wieder aufge-
nommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung
von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags
hat spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des
letzten Pferdes der Auktion zu erfolgen. Zweifel
über die Gültigkeit des Zuschlags können nur
Bieter des entsprechenden Pferdes, der Auktio-
nator oder der Veranstalter anmelden. Im Streit-
fall entscheidet eine Kommission, bestehend aus
dem Geschäftsführer und einem Vorstandsmit-
glied der Oldenburger Pferde-Vermarktungs
GmbH sowie dem Auktionator. Die Entscheidung
über die Aufhebung des Zuschlags bedarf der
Einstimmigkeit
3) Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht
oder gibt er während der Auktion zu erkennen,
dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd
nach Ermessen der Kommission nochmals ver-
steigert werden.
Der erste Käufer haftet der Oldenburger Pfer-
de-Vermarktungs GmbH und dem Aussteller des
Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.
C) Abrechnung und Bezahlung
Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH er-
hebt für seine Tätigkeit als Kommissionär eine
Kommissionsgebühr, die sich nach dem Zu-
schlagspreis richtet sowie Kosten und Steuern.
Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig, und
zwar im Auktionsbüro in bar, durch bankbestätig-
ten Scheck oder Kreditkarte. Kosten und Zinsen,
die durch die Einlösung des Schecks oder Ver-
wendung der Kreditkarte entstehen, trägt der
Käufer. Der Oldenburger Pferde-Vermarktungs
GmbH bleibt es vorbehalten, mit den Käufern an-
dere Regelungen zu treffen, die die Zahlung des
Kaufpreises sicherstellen.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ 6 % Kommissionsgebühr
= Zwischensumme
+ 1,44 Versicherung
(inklusive 19 % Versicherungssteuer)
= Nettobetrag
+ Umsatzsteuer gem. § 12 (Abs. 1) UstG (19 %)
= Abrechnungsbetrag
Die Pferde sind vom Kommissionär versichert
(näheres siehe Textteil Versicherungsservice).
Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zu-
schlag als Rechtsnachfolger über. Die Abrech-
nung der Versicherungsprämie erfolgt mit der
Auktionsabrechnung.
Die Aussteller behalten sich das Eigentum an
dem Pferd gem. § 449 BGB bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Die Oldenburger
Pferde-Vermarktungs GmbH ist berechtigt, die
Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf. den Käu-
fer auf Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenleis-
tungen zu verklagen.
D) Beschaffenheit der Pferde
1) Die Beschaffenheit der Pferde wird in dem
Auktionskatalog mit einem Foto sowie nach Alter
Farbe, Abstammung, Geschlecht und ggf. beson-
dere Familienleistungen dargestellt.
2) Die Kurzkommentare sind Ersteindrücke des
Pferdes bei Drucklegung des Katalogs bezüglich
ihrer mutmaßlichen Begabung für Dressur, Sprin-
gen oder Vielseitigkeit.
Die Kommentare sind keine Beschaffenheitsver-
einbarung.
3) Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen
und wesentliche Änderungen der Katalogbe-
schreibungen des Pferdes sind in den Protokol-
len aufgeführt oder werden durch den Auktiona-
tor vor der Versteigerung bekannt gegeben.
E) Haftung der Oldenburger Pferde-Vermark-
tungs GmbH
Jegliche Ansprüche aus Mängeln sind an die Ol-
denburger Pferde-Vermarktungs GmbH zu rich-
ten, der als Kommissionär die Ansprüche für den
Aussteller (Kommittenten) regelt. Die Oldenbur-
ger Pferde-Vermarktungs GmbH übernimmt die
Sachmängelhaftung für die vorstehend unter D
angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach
den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Ein-
schränkungen:
1) Die Nachlieferung als Nacherfüllungsan-
spruch ist ausgeschlossen.
2) Der Anspruch auf Minderung wird ausge-
schlossen.
3) Anspruch auf Rücktritt vom Vertrage: Bei sehr
erheblichen Abweichungen von der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs haftet die Oldenburger Pfer-
de-Vermarktungs GmbH auf Rücknahme des
Pferdes und Rückzahlung des Kaufpreises.
4) Anspruch auf Schadensersatz: Dieser An-
spruch ist begrenzt auf Transportkosten vom
Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutsch-
lands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten
der ersten tierärztlichen Untersuchung, Schmie-
dekosten und etwa notwendige Kosten für die
tierärztliche Versorgung. Für weitere Kosten und
Aufwendungen, Ersatzbeschaffung sowie etwai-
ge Vermögensschäden und insbesondere Trai-
nings-/Berittkosten, wird nicht gehaftet.
5) Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung ver-
jähren bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB
innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang.
Bei Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher
im Sinne des Gesetzes sind, verjähren sämtliche
Ansprüche auf Sachmängelhaftung nach 3 Mo-
naten ab Gefahrübergang.
6) Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH und
Aussteller haften ausschließlich für die verein-
barten Beschaffenheitsmerkmale. Außerhalb der
vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften
Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH und
Aussteller nicht. Insoweit werden die Pferde ver-
kauft wie am Auktionstag besichtigt. Die Olden-
burger Pferde-Vermarktungs GmbH haftet insbe-
sondere nicht für die Richtigkeit der
Befunderhebung und Diagnosen der Tierärzte,
die die Pferde vor der Auktion untersucht haben.
F) Kein Haftungsausschluss
Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer
sind nicht ausgeschlossen, auch gelten nicht die
verkürzten, sondern die gesetzlichen Verjäh-
rungsfristen, wenn die Haftung beruht auf
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Ge-
sundheit; Mängeln, deren Vorhandensein der
Verkäufer arglistig verschwiegen oder deren Ab-
wesenheit er garantiert hat; grober Fahrlässig-
keit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen; vorsätzlicher Verhal-
tensweise des Verkäufers.
G) Gesundheitsstatus
-keine zugesagte Beschaffenheit-
Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der
Anlieferung zur Auktion klinisch und röntgenolo-
gisch untersucht. Von jedem Pferd werden 12
Röntgenaufnahmen gefertigt (vorne und hinten
Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahmen nach Ox-
spring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen, ca. 45
° und 315 °, Kniegelenke seitlich.) Über diese vor-
genommene klinische und röntgenologische Un-
tersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungs-
protokolldurchdenTierarztDr.HolgerSteinmann,
49439 Mühlen, Tel. Nr. 05492/1394, Handy:
0171/6040441 erstellt worden.
Die Bewertung der Röntgenaufnahmen erfolgt
gemeinsam und eigenverantwortlich durch die
Tierärzte Dr. Holger Steinmann und Dr. Karl Josef
Boening, Telgte, Tel. Nr. 0172/5335535. Das Proto-
koll der Ankaufuntersuchung, der Röntgenbefun-
de und die Bewertung der Röntgenaufnahmen
steht allen Kaufinteressenten, deren Bevoll-
mächtigten und Tierärzten zur eigenverantwortli-
chen Auswertung und Überprüfung vor der Aukti-
on zur Verfügung und liegt im Auktionsbüro aus.
Die Untersuchungen der Tierärzte, deren Befun-
derhebungen und Bewertungen sind eigenstän-
dige Leistungen der Tierärzte. Sie sind nicht Be-
schaffenheitsmerkmale oder Vertragszusage der
Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH oder
des Ausstellers sondern unverbindliche Informa-
tion für interessierte Käufer. Die Käufer sind auf-
gefordert, sich von den beiden genannten Tier-
ärzten deren Feststellungen zu den einzelnen
Pferden erläutern zu lassen.
H) Abnahme und Gefahrübergang
Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe
ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch
wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam
der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH
verbleibt. Das gilt auch, wenn der Aussteller zu-
nächst Vorbehaltseigentümer bleibt. Die Aushän-
digung der Pferde durch den Aussteller an den
Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt
auf Risiko des Ausstellers.
I) Unwirksamkeit einer Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder
Teile von Bestimmungen soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berühren. Im Falle
der Unwirksamkeit wird die unzulässige oder un-
wirksame Bestimmung durch die dem Vertrags-
zweck am nächsten kommende Bestimmung er-
setzt.
J) Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher
und in englischer Fassung. Für den Fall von Wi-
dersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei
Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für
die Auslegung der englischen Fassung in erster
Linie heranzuziehen und maßgebend.
Stand: August 2012/R
Versicherungsservice
Ab Zuschlag besteht für alle, auf dieser Auktion
gekauften Pferde Versicherungsschutz bei der:
Vereinigte Tierversicherungs
Gesellschaft a.G. (VTV)
Niedersachsenring 13
D-30163 Hannover
Tel. +49 (0) 5 11 - 67 08 245
Fax +49 (0) 5 11 - 67 08 77245
Für 1,44 % (incl. Versicherungssteuer) vom Zu-
schlagspreis erstreckt sich der Versicherungs-
schutz auf einen Zeitraum von 8 Wochen nach
der Versteigerung mit folgenden Leistungen:
• 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung
infolge Krankheit oder Unfall
• 80 % Entschädigung bei dauernder Un-
brauchbarkeit infolge Krankheit oder Unfall
Mitversichert ist jeder Transport innerhalb des
Versicherungszeitraumes (Land-, Luft- oder
Seetransport) bis zum ersten Käuferstall. Als
Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis
maximal Euro 100.000,- zzgl. Kosten und MwSt.
Vertragsgrundlage sind die AVP TLP 01/2008.
Eine Anschlussversicherung kann auf eigene
Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des
versicherten Zeitraumes bei o. g. Versiche-
rungsgesellschaft beantragt werden. Eine neue
röntgenologische Untersuchung ist nicht erfor-
derlich. Wartezeiten entfallen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die
VTV Generalvertretung Heiko Meinen
Deichweg 26, D-26689 Apen
Tel. +49 (0) 44 89 - 94 04 90
Fax +49 (0) 44 89 - 94 04 91
Herr Meinen ist während der Auktion telefo-
nisch unter
+49 (0)1 72 - 5 49 16 10
erreichbar.