160 I 82. VFA ’15
A
uktionsbedingungen
der
zur
A
uktion
zugelassenen
H
engste
A. Kommissionsgeschäft
Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH istVeranstalter der Auktion und verkauft die im Katalog aufgeführten
gekörten und nicht gekörten Hengste im eigenen Namen und für Rechnung der Aussteller (Kommissionsgeschäft)
über einen öffentlich bestellten Versteigerer. Erfüllungsort und Gerichtsstand istVechta.
B.Versteigerung
Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentlicheVersteigerung, an der jeder Interessent teilnehmen kann. Die zur
Versteigerung kommenden Hengste sind wegen unterschiedlicher Aufzucht, unterschiedlicher sportlicher
Vorbereitung mit verschiedenenTrainingsmethoden nicht mehr in ihrem Rohzustand und daher als gebraucht i.S.d. §
474 Abs. 1 S. 2 BGB zu bezeichnen. DieVorschriften desVerbrauchsgüterkaufes (§ 474 ff. BGB) finden keine
Anwendung. Das Ausbieten der Hengste erfolgt in Euro. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 250,00 Euro
zugelassen. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags entstehen, kann das Ausgebot wieder aufgenommen und
fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags hat unverzüglich, spätestens bis
zum endgültigen Zuschlag des letzten Hengstes der Auktion zu erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags
können nur Bieter, der Auktionator oder die Auktionsleitung anmelden. Im Streitfall entscheidet eine Kommission
bestehend aus dem Geschäftsführer und einem Präsidiumsmitglied des Oldenburger Pferdezuchtverbandes e.V.
sowie dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags ist nur einstimmig zu fällen.
Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er den Hengst
nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen der Kommission nochmals versteigert werden. Der erste Käufer haftet
der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH und dem Aussteller des Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.
C. Beschaffenheitsmerkmale der Hengste
Die nachfolgend aufgeführtenVerkaufsstandards bilden diejenigen Beschaffenheitsmerkmale der jeweiligen
Hengste, die ausschließlich Gegenstand des Erfüllungsanspruchs des Käufers zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
sind.
a)
die Angaben über Abstammung, Geschlecht, Farbe, Alter sowie die Freiheit von den Mängeln Kehlkopfpfeifen,
Koppen,Weben, Boxenlaufen.
b)
Zuchteignung für den Fall der Körung:
Die zurVersteigerung kommenden gekörten Hengste sind im Rahmen der nachfolgenden Bestimmung zur Zucht
geeignet.
Geschlechtsgesundheit:
Der Hengst weist dem Alter und der Rasse entsprechend morphologisch normal ausgebildete Geschlechtsorgane
auf.
Der Hengst ist frei von einer Ausscheidung des Erregers der EquinenVirusarteritis mit dem Sperma, insofern die
Untersuchung auf Antikörper gegen den Erreger der EquinenVirusarteritis ein positives Ergebnis erbracht hat (Titer
> 1:4); hierzu wird ca. 4Wochen vor dem Versteigerungstermin von dem jeweiligen Hengst eine Serumprobe
genommen und vor demVersteigerungstermin auf Antikörper gegen deren Erreger der Equinen Virusarteritis
untersucht; das Ergebnis der Untersuchung ist den Käufern vor dem Zuschlag auf Nachfrage bei denVeterinären
zugänglich.
aa)
Deckfähigkeit
Der Hengst hat die Fähigkeit, den Paarungsakt vollständig auszuführen.
bb)
Befruchtungsfähigkeit und Spermaqualität
Der Hengst ist befruchtungsfähig.Werden Mängel der Befruchtungsfähigkeit geltend gemacht, ist die Spermaqualität
festzustellen. Im Auftrage beider Parteien wird ein Gutachten bei der StiftungTierärztliche Hochschule Hannover,
Reproduktionsmedizinsiche Einheit, Kliniken für Pferde (Prof. Dr. Sieme) eingeholt. Das Ergebnis des Gutachtens ist
für beide Parteien verbindlich.
D.Tierärztliche Untersuchung
Die zumVerkauf gestellten Hengste sind vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und
röntgenologisch untersucht.Von jedem Hengst werden 14 Röntgenaufnahmen gefertigt (vorne und hinten, Zehe
seitlich, vorne Spezialaufnahmen nach Oxspring, hinten Sprunggelenk in 3 Ebenen, ca. 45 und 0 Grad und ca. 135/315
Grad, Kniegelenke seitlich). Über diese vorgenommene klinische und röntgenologische Untersuchung ist ein
tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden. Die Bewertung der Röntgenaufnahmen erfolgt
eigenverantwortlich durch den jeweiligen die Untersuchung durchführendenTierarzt (Dr. Steinmann bzw. Dr.
Janetzko bzw. Dr. Swagemakers) gemeinsam mit Herrn Dr. Boening.
Das Protokoll der klinischen und röntgenologischen Untersuchung und die Bewertung der Röntgenaufnahmen steht
allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenverantwortlichen Auswertung und
Überprüfung vor der Auktion zurVerfügung.
Die Untersuchungsprotokolle stellen keineVertragszusage der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH oder des
Ausstellers dar.
Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung des Pferdes
werden durch den Auktionator bekannt gegeben.
E. Haftung
Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH übernimmt die Haftung für die unter C vereinbarten Beschaffenheits-
merkmale nach den gesetzlichenVorschriften mit folgenden Maßgaben:
a)
Die Nachlieferung als Erfüllungsanspruch wird ausgeschlossen, ebenso der Anspruch auf Minderung. Die
Nachbesserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Parteien verbindlichen Gutachten der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover, bei den Beschaffenheitsmerkmalen zu Cb) Prof. Dr. Sieme, die Heilung einer
Erkrankung nicht binnen 6-monatiger Behandlungsdauer sicher zu erwarten ist.
Im übrigen steht dem Käufer nur das Rücktrittsrecht sowie die Ansprüche auf Schadensersatz zu.
b)
Die Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt auf die Erstattung vonTransportkosten vom Auktionsstall zum
Käuferstall innerhalb Deutschlands sowie „abVerzug“ die üblichen Stall- u. Futterkosten, die Kosten der
tierärztlichen Untersuchung und notwendigen tierärztlichenVersorgung sowie der Schmiedekosten.
Für weitere Kosten und Aufwendungen, Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden wird nicht gehaftet.
c)
Ansprüche aus Mängelhaftung, soweit es die Mängel Kehlkopfpfeifen, Koppen,Weben, Boxenlaufen, anbetrifft,
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14Tagen ab Gefahrübergang anzuzeigen, sonstige Ansprüche,
ausgenommen die Mängel betreffend die Deck- und Befruchtungsfähigkeit der gekörten Hengste, innerhalb von 4
Wochen nach Gefahrübergang.
Sachmängelansprüche, die die Deckfähigkeit der gekörten Hengste betreffen, sind spätestens zum nächsten 30.04.,
die die Befruchtungsfähigkeit betreffen, spätestens zum nächsten 31.07. nach der Versteigerung gegenüber der
Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH geltend zu machen.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige reicht auch der Eingang perTelefax bei der Oldenburger Pferde-Vermarktungs
GmbH.
Zur Beurteilung der Deck- u. Befruchtungsfähigkeit eines gekörten Hengstes wird im Auftrage beider Parteien ein
Gutachten eingeholt bei der StiftungTierärztliche Hochschule Hannover, Reproduktionsmedizinische Einheit,
Kliniken für Pferde (Prof. Dr. H. Sieme).
Das Ergebnis des Gutachtens ist für beide Parteien verbindlich.
d)
Verjährung:
Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren beiVerkäufen an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB innerhalb
von einem Jahr nach Gefahrübergang, beiVerkäufen an Käufer, die nichtVerbraucher im Sinne des Gesetzes sind,
innerhalb von 3 Monaten nach Gefahrübergang. Ausgenommen sind die Mängel betreffend die Deck- u.
Befruchtungsfähigkeit des gekörten Hengstes. Diese verjähren spätestens zum nächsten 01.12. nach der
Versteigerung.
e)
Jegliche weitere über die vorstehende Regelung hinausgehende Haftung - auch bei Abschluss eines
Unterstellungsvertrages - wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, dass die Haftung der Oldenburger
Pferde-Vermarktungs GmbH, seinerVertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht auf schuldhafterVerletzung von
· Leben,
· Körper,
· Gesundheit,
· Mängeln, derenVorhandensein der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit er garantiert hat,
· grober Fahrlässigkeit,
vorsätzlicherVerhaltensweise.
F.Abnahme und Gefahrübergang
Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd
noch im Gewahrsam desVeranstalters oder des Ausstellers verbleibt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller zunächst
Vorbehaltseigentümer bleibt. Die Aushändigung der Hengste durch den Aussteller an den Käufer vor Zahlung des
Zuschlagspreises zuzüglich Kommissionsgebühr, Versicherung und Umsatzsteuer erfolgt auf Risiko des Ausstellers.
G.Abrechnung und Bezahlung
An Kommissionsgebühren sind vom Käufer 6 % des Kaufpreises zu entrichten. Die Bezahlung ist sofort nach
Zuschlag fällig, und zwar im Auktionsbüro in bar, durch Scheck oder Kreditkarte. Kosten und Zinsen, die durch die
Einlösung des Schecks oder der Kreditkarte entstehen, trägt der Käufer. Schecks gelten erst als bezahlt, wenn sie
eingelöst sind.
Der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH bleibt es vorbehalten, mit den Käufern andere Regelungen zu treffen,
die die Zahlung des Kaufpreises sicherstellen.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Verkaufte Hengste
Zuschlagspreis
plus 6 % Kommissionsgebühr
plus 1 %Versicherung (zzgl. 19 %Versicherungsteuer bis max. 100.000,00 Euro Zuschlagspreis zzgl. Kosten)
Nettobetrag
plus Umsatzsteuer gem. § 12 (1) UstG (19 %)
Abrechnungsbetrag
Die Aussteller behalten sich das Eigentum gem. § 449 BGB bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die
Hengste sind vom Kommissionär versichert (s.Versicherungsservice). Der jeweiligeVertrag geht mit Zuschlag auf
den Käufer als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung.
H) Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall vonWidersprüchen gilt die
deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung
in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
I) Unwirksamkeit einer Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oderTeile von Bestimmungen soll dieWirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berühren. Im Falle der Unwirksamkeit wird die unzulässige oder unwirksame Bestimmung
durch die dem Vertragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.
Stand: 11/2012
V
ersicherungsservice
Ab Zuschlag besteht für alle auf dieser Auktion gekauften Hengste Versicherungsschutz bei der
VereinigteTierversicherungs Gesellschaft a.G. (VTV)
Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover
Tel. +49 (0) 511- 67 08 245,
Fax +49 (0) 511- 67 08 77245
Tod, Nottötung, dauernde Unbrauchbarkeit
Für 1 % vom Zuschlagspreis zzgl. Kosten und Mwst. erstreckt sich derVersicherungsschutz auf einen Zeitraum von 8
Wochen nach derVersteigerung mit folgenden Leistungen
· 80 % Entschädigung beiTod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall
· 80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall
Mitversichert ist derTransport innerhalb desVersicherungszeitraums (Land,-, Luft-, Seetransport) bis zum ersten
Käuferstall. Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis maximal jedoch 100.000,00 Euro zzgl. Kosten u. Mwst.
Vertragsgrundlage sind die AVPTLP 01/2008. Eine Anschlussversicherung kann auf eigene Kosten beantragt werden.
Eine erneute tierärztliche und röntgenologische Untersuchung ist nicht erforderlich.Wartezeiten entfallen. Bitte
wenden Sie sich hierzu an die
VTV Generalvertretung Heiko Meinen, Deichweg 26, D-26689Apen,
Tel. +49 (0) 44 89 - 94 04 90, Fax + 49 (0) 44 89 - 94 04 91.
Herr Meinen ist während derAuktion telefonisch unter + 49 (0) 1 72- 549 16 10 erreichbar.